Absicherung gegen die Folgen eines Reitunfalls
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Guten Tag,
meine 14-jährige Enkeltochter hat ein Pflegepferd das sie mehrmals die Woche reitet. Weder sie noch ihre Eltern sind die Eigentümer des Pferdes.
Auf Anraten der Eigentümer des Pferdes haben die Eltern eine Unfallversicherung für ihre Tochter / meine Enkeltochter abgeschlossen, die u. a. auch das hobbymäßige Reiten einschließt.
Ich weiß nicht, ob die Eigentümer des Pferdes eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben – meines Wissens gibt es für Pferdehalter keine gesetzliche Versicherungspflicht.
Wenn meine Enkeltochter jetzt einen schweren Reitunfall erleidet – schlimmstenfalls mit lebenslanger Invalidität – ist sie dann durch ihre Unfallversicherung ausreichend abgesichert? Oder würde eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung der Eigentümer des Pferdes einen besseren und umfassenderen Schutz bieten?
Ich bin für jeden hilfreichen Hinweis dankbar!
Antwort ( 1 )
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Sie haben vollkommen Recht. Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung. In jedem Fall sollten Sie sich erkundigen, ob eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung besteht. Ein Pferd ist unberechenbar und hat unheimliche Kraft. Sach- und Personenschäden sind schnell eingetreten. Die Kosten für eine Versicherung liegen bei monatlich nur ca. € 10,–. Wichtig wäre in Ihrem Fall, dass die sogenannte Reitbeteiligung mitversichert ist. Bei vielen Anbietern gilt die Reitbeteiligung mitversichert. Ein guter Anbieter ist z.B. die Uelzener.
Die private Unfallversicherung würde ich auf jeden Fall auch empfehlen und bestehen lassen. Ob diese ausreicht, hängt von der Absicherungshöhe ab. Der Vorteil der Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist allerdings, dass dort summen in Millionen-Höhe abgedeckt sind.
Es sollten beide Versicherungen bestehen. Haftpflicht und Unfall.