Wir ziehen zusammen und haben beide eine Hausratversicherung. Besteht ein …
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Wir ziehen zusammen und haben beide eine Hausratversicherung. Besteht ein Sonderkündigungsrecht?
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Hausratversicherung 5 Jahren 2019-05-10T11:23:14+02:00 2019-05-10T11:23:14+02:00 1 Antwort 160 Angesehen
Antwort ( 1 )
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Sie Situation tritt oft ein, wenn zwei Personen zusammenziehen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten.Zu beiden Verträgen wird die Versicherungssumme um 50% reduziert. So können beide Verträge bestehen bleiben, ohne dass eine Doppelversicherung besteht. Zur nächsten Hauptfälligkeit sollte dann einer der Verträge gekündigt werden, sodass zum Kündigungstermin die Versicherungssumme der Hausratversicherung die bestehen bleiben soll, wieder auf 100% angepasst wird.Einer der beiden Verträge wird aufgehoben. Hier gilt das Prinzip: Der Vertrag der bereits länger besteht (Ältere Rechte) bleibt bestehen. Der jüngere Vertrag kann per Umzugstermin aufgehoben werden. Hier kann nicht einfach entschieden werden, welche Hausratversicherung aufgehoben wird. Ausschlaggebend ist, wann die jeweilige Hausratversicherung abgeschlossen wurde.GrußMartin