Wasserschaden verursacht
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Hallo, wir wohnen in einem Mehrparteienhaus und sind Mieter. Ich habe früh morgens eine Erfrischungsdusche genommen, da es bei uns im Dachgeschoss bei den aktuellen Temperaturen sehr warm wird. In den Abfluss der Duschtasse habe ich einen Stöpsel mit Überlauf (Standrohr) gesteckt. Aufgrund der Uhrzeit bin ich eingeschlafen und die Duschwanne ist ein wenig übergelaufen. In der unteren Wohnung ist nun in zwei Räumen an der Decke jeweils ein kleiner Schaden aufgetaucht. Bin ich dafür voll haftbar? Über welche Versicherung muss der Schaden gemeldet werden (meine Haftpflichtversicherung oder die Wohngebäudeversicherung des Vermieters)?
Antwort ( 1 )
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Da das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist, könnte die Wohngebäudeversicherung eine Regulierung vornehmen.
Sie haben den Schaden schuldhaft verursacht. Aus diesem Grund sollte der Schaden auf jeden Fall der Privathaftpflichtversicherung gemeldet werden. Gute Privathaftpflichtverträge haben Mietsachschäden mitversichert. Dies würde Schäden in Ihrer gemieteten Wohnung abdecken. Da der Schaden allerdings in der Wohnung unter Ihnen eingetreten ist, haben Sie diesen Wohnraum natürlich nicht gemietet, sodass hier nichts gegen eine Regulierung sprechen sollte.
In der Praxis könnte der Schaden der Wohngebäudeversicherung gemeldet werden. Die Wohngebäudeversicherung könnte Sie dann im zweiten Schritt in Regress nehmen sodass Sie die Ansprüche dann an Ihre Privathaftpflichtversicherung weiterleiten würden.
Melden Sie den Schaden Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Der Vermieter kann Ihnen den Kostenvoranschlag mit Fotos zur Weiterleitung an den Versicherer aushändigen.