Unverschuldeter Unfall. Muss ich meine eigene KFZ-Versicherung informieren?
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Unverschuldeter Unfall. Muss ich meine eigene KFZ-Versicherung informieren?
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Kfz-Versicherung 5 Jahren 2019-05-23T13:09:57+02:00 2019-05-23T13:09:57+02:00 1 Antwort 165 Angesehen
Antwort ( 1 )
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Die eigene KFZ-Versicherung muss nur dann informiert werden, wenn die Haftungsfrage unklar ist oder Sie den Schaden tatsächlich verursacht haben.
Kleinschäden die unter € 500,– liegen, müssen Sie nicht unbedingt direkt dem Versicherer melden. Sie können die Kostenschätzung der Werkstatt abwarten und dann entscheiden, ob Sie den Schaden ggf. direkt ohne die Versicherung ausgleichen möchten, um nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden.
Ist die Sachlage unklar, hilft die eigene KFZ-Versicherung die Haftungsfrage zu klären. Stellt diese fest, dass Sie für den Schaden nicht haften müssen, wird Ihnen die KFZ-Versicherung helfen, die unberechtigten Ansprüche ggf. mit der Hilfe eines Rechtsanwaltes, abzuwehren.
Im Einzelfall telefonieren Sie ggf. mit Ihrer Versicherung um die Vorgehensweise abzustimmen.