Habe ich Anspruch auf einen Leihwagen bei einem Vollkaskoschaden?
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Habe ich Anspruch auf einen Leihwagen bei einem Vollkaskoschaden?
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Kfz-Versicherung 5 Jahren 2019-09-18T14:46:15+02:00 2019-09-18T14:46:15+02:00 1 Antwort 165 Angesehen
Antwort ( 1 )
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Einen Anspruch auf einen Leihwagen haben Sie bei einem Vollkaskoschaden i.d.R. nicht. Es gibt Tarife die bieten eine Kostenübernahme. Viele Versicherer verbinden diese Leistung mit einer sogenannten Werkstattbindung: Wird die Reparatur in einer Partner-Werkstatt vorgenommen, wird ein Leihwagen kostenfrei gestellt. Sind Sie Geschädigter und stellen Haftpflichtansprüche, haben Sie i.d.R. auch einen Anspruch auf einen Leihwagen und die entstehenden Kosten.