Gemietetes Werkzeug kaputt

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Hallo,
meine Eltern haben sich bei einem Gartengeräteverleih einen großen Vertikutierer gemietet um ihn in deren Garten zu nutzen. Neupreis wäre um die 2500€.
Vor ein paar Tagen, war ich mit meinem Freund im Garten um zu helfen und mein Freund hat den Vertikutierer kaputt gemacht. Soweit wir wissen, kann der Geräteverleih einen Schadenersatz von meinen Eltern verlangen oder? Wäre es möglich, das über die Haftpflichtversicherung meines Freundes abzuwickeln?
Vielen Dank im Voraus

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2020-04-12T15:06:12+02:00 1 Antwort 73 Angesehen

Antwort ( 1 )

  1. 2020-04-19T11:04:14+02:00

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    Zu berücksichtigen ist der Vertrag mit der Firma.

    Ansonsten ist zu unterscheiden wie der Schade entstanden ist.

    Wurde das Gerät falsch bedient bzw. der Schaden schuldhaft verursacht, müssen die Kosten beglichen werden.

    Wenn der Schaden durch alter Verschleiß bzw. Jedem Kunden passiert wäre, sieht die Situation anders aus.

    Ob die Privathaftpflicht zahlt hängt von dem Vertrag ab. Hier gibt es Verträge die gemietete und geliehene Schäden mitversichert haben. Hier wird jedoch zudem unterschieden.

    Der Mietvertrag wurde von den Eltern geschlossen. Daher sollte dies unabhängig von dem Privathaftpflichtvertrag greifen. Wichtig wäre dass im Vertrag sogenannten Gefälligkeitsschäden mitversichert sind. Die heutigen Tarife haben diese eigentlich immer mitversichert (Hierrüber gelten auch Schäden mitversichert die bei einem Umzug entstehen können, wenn man jemanden aus Gefälligkeit hilft).

    Melden Sie den Schaden am besten Ihrer eigenen Privathaftpflichtversicherung, da Sie den Schaden verursacht haben.

    Zu berücksichtigen ist auch dass Sie nur für den Zeitwert haften. Die Privathaftpflicht wird ggf. wie folgt reagieren.

    Gerät 5 Jahre alt. Neupreis € 2.500
    Nach Abnutzung Zeitwert € 600
    Wenn die Reparaturkosten € 600 übersteigen gibt es auch maximal € 600 oder nur ein Anteil der Reperaturkosten. Dies ist der gesetzliche Anspruch. Selbst wenn die Firma den Neuwert fordert, steht ihr nur der Zeitwert zu. Selbst wenn es vor Gericht geht!

    Die Privathaftpflichtversicherung ist der richtige Weg. Selbst wenn eine komplette Ablehnung kommt, gibt der Versicherer Ihnen telefonisch Tipps sich rechtlich richtig zu verhalten.

    Wie bereits gesagt, der Mietvertrag ist zu berücksichtigen!

    Viele Glück!

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