Bei einem Haftpflichtschaden in Vorleistung treten?

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Bei einem Haftpflichtschaden in Vorleistung treten?

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2019-05-02T13:22:17+02:00 1 Antwort 118 Angesehen

Antwort ( 1 )

  1. 2019-05-02T13:56:03+02:00

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    Auf keinen Fall in Vorleistung treten!

    Wird eine Vorleistung gezahlt, könnte diese als Schuldanerkenntnis anerkannt werden. Daher sollte der Haftpflichtschaden dem zuständigen Versicherer gemeldet werden, damit die Haftungsfrage geklärt wird. Erst wenn feststeht, dass Sie für den Schaden haften müssen, erhält der Geschädigte eine Entschädigungsleistung.

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